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Zahnersatz: Welche Kosten übernimmt die Krankenkasse?




Zahnersatz: Welche Kosten übernimmt die Krankenkasse ?
Seit dem Jahr 2005 gibt es bei den Krankenkassen ein sogenanntes Festzuschuss-System. Dieses System besagt, wie hoch der feste Zuschuss für Sie als Patient in Sachen Prothesen, Kronen und Brücken ist. In dem Fall wird der Durchschnittswert ermittelt, der wiederum die Hälfte der Kosten für die Regelversorgung bestimmt. Das bedeutet schlichtweg, wer mehr möchte, muss dementsprechend auch mehr bezahlen.
Doch was bedeutet Regelversorgung nun genau?
Die Regelversorgung beschreibt die Standardtherapie, die Sie im Falle von Kronen, Brücken oder Prothesen bekommen. Diese sogenannte Standardtherapie ist von den Krankenkassen selbst festgelegt worden. Sie als Versicherter haben somit einen gesetzlichen Anspruch. Sollten Sie beispielsweise eine Krone oder Brücke im Seitenbereich benötigen, gehören Edelmetalle zur Regelversorgung dazu. Nicht weil sie preiswerter sind, sondern deutlich mehr Stabilität und Lebensdauer bieten. Zahnersatz im sichtbaren Bereich, wie beispielsweise der Frontzähne, werden sogar als zahnfarbene Teilverblendungen bezuschusst. Gerne stellen wir Ihnen in unserer Praxis Zahnarzt in Bamberg, Dr. Geus eine genaue Auflistung dazu auf und beantworten Ihre offenen Fragen.
Welchen Eigenanteil muss ein Patient selbst zahlen?
Vor einer gründlichen Untersuchung und einer Erstellung eines Heil- und Kostenplans ist es nicht möglich, einen genauen Eigenanteil zum Zahnersatz zu berechnen. Sollten Sie jedoch die Regelleistungen wählen, zahlen Sie bis zu 50 Prozent selbst dazu. Führen Sie seit fünf oder sogar zehn Jahren regelmäßig Ihr Bonusheft? Dann können Sie damit rechnen, dass Sie nur 35 oder 40 Prozent dazu zahlen müssen.
Außerdem kommt es auf die Materialien des Zahnersatzes an. Gold, Keramik und Implantate gehen über die reguläre Versorgung hinaus. Daher bekommen Sie in dem Fall lediglich den Festzuschuss und müssen die Mehrkosten selbst tragen. Was auf Sie zukommt und wie hoch Ihr individueller Zahnersatz wird, können Sie gerne mit unserer Praxis Zahnarzt in Bamberg, Dr. Geus besprechen.
Was passiert bei einer Härtefallregelung?
Versichert mit einem sehr geringen Einkommen, bei denen die finanzielle Belastung zu groß wäre, erhalten einen doppelten Festzuschuss. Das bedeutet, dass in dem Fall die Kosten für Ihren Zahnersatz zu 100 Prozent übernommen werden. Ebenso können Sie einen erhöhten Festzuschuss erhalten, falls Sie nur zeitweise über der Einkommensgrenze liegen.
Empfehlenswert ist es allerdings, eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen. Diese deckt die Lücken Ihrer gesetzlichen Versicherung ab und schützt Sie vor bedeutend hohen Kosten beim Zahnersatz und weiteren Zahnbehandlungen.
Sollten Sie Fragen zur Behandlung oder den Kosten des Zahnersatzes haben, können Sie sich gerne an unsere Praxis Zahnarzt in Bamberg, Dr. Geus wenden. Gemeinsam finden wir eine Lösung.